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Dienstag, 9. Februar 2010

Freie Fahrt für Hehlerei

Freie Fahrt für Hehlerei
Mal angenommen, ein Computer mit Flachbildschirm, vielen Gigabites und allem möglichen Firlefanz, würde mir für lächerliche 200 Euros angeboten, so verpflichtet mich der Gesetzgeber dazu, ganz schnell meinen Denkapparat einzuschalten. Sofort sollten da die roten Warnlampen aufleuchten, denn beim Kauf dieses PCs bin ich auch schon auf der gesetzlichen Rutschbahn der Hehlerei gelandet. Selbst dann, wenn das vorhandene Denkvermögen unzureichend wäre und dadurch eine erforderliche Nachforschung, aus welchem Grunde denn dieses verlockende Angebot überhaupt möglich ist, also sich derjenige gar nicht bewußt ist, was er da gerade als Käufer veranstaltet, wird er durch einen Richter nicht von der Hehlerei reingewaschen. So jedenfalls wird es vom bedarften, wie auch unbedarften Bürger erwartet. Punktum.
Soweit also das, was der normale Bürger zum Thema Hehlerei nicht nur wissen, sondern auch befolgen sollte, sofern ihm das Damoklesschwert des Strafvollzuges nicht völlig wurscht wäre.
Und nun komme ich zum eigentlich Grund dieses Geschreibsels, nämlich, der Frage, welche gedankliche Konsequenzen ergeben sich wohl bei den Bürgern, wenn - - - - wenn die bundesdeutsche Regierung, vermittelte durch den bundesdeutschen Nachrichtendienst, von einem bekannten Ganoven und mit dem Wissen, daß es sich um gestohlene Ware handelt, auch alle Warnlampen auf Grün stellt, und, egal aus welchem, noch so plausiblem Grund, Diese heiße Ware kauft.
Und was macht man nun auf der obersten Etage des Staates, um den durchaus verständlichen Verdacht auf Hehlerei, zu entkräften ? Man zieht alle Register, die der Justiz zur Verfügung stehen und entdeckt voller Freude, dass da eine Gesetzeslücke bzw. eine begrüßenswerte Rechtsauslegung in Anwendung gebracht werden kann.
Und das sieht dann ungefähr so aus: Der Ankauf von Daten, komischerweise auch gestohlenen, ist nicht mehr strafbar, wenn nachgewiesen wird, dass es sich bei den Daten um Aufdeckung früherer Straftaten handelt, die speziell das Allgemeinwohl des Staates betreffen. I)n diesem Falle sind es die Steuerhinterziehungen deutscher Bürger, die ihre unversteuerten Gelder in der Schweiz deponiert haben. Allerdings ändert das nichts, dass eine solche Auslegung in der Schweiz nicht möglich ist, da der gesamte Vorgang dort strafbar bleibt.
Nun schön und gut. Wer weiß denn nicht, daß auf dem Parkett der Justiz nur solche straucheln, denen das Geld für Staranwälte fehlt und wer noch ärmer dran ist, der wird eben durch einen Pflichtverteidiger vertreten.
Obwohl ich weiß, daß recht haben und Recht bekommen vor dem Gericht zweierlei ist, meldet sich bei mir das bohrende Gerechtigkeitsgefühl. Es verletzt meine Auffassung von einem Wertesystem, das uns von staatswegen mitgegeben wird und doch von der Regierung dieses Staates dann auch vorgelebt werden sollte.
Bei den Winkelzügen, die nun bei dem Ankauf der gestohlenen Bankdaten zur Anwendung gebracht werden, fühle ich mich als einfache Bürgerin, mit einem angeborenen Rechtsempfinden, ganz einfach verschaukelt . Für mich ist Diebstahl eben ganz einfach Diebstahl und Hehlerei eben auch ganz einfach Hehlerei ohne Wenn und Aber.
Darüber nachzudenken lohnt sich. Oder auch nicht.

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