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Mittwoch, 10. Februar 2010

Da bleibt die Spucke weg

Amtlich und wissenschaftlich verbrieft wird der Spucke, dass sie unsere Echtheit und humangenetische Abstammung zu 99,99998 Prozent nachweisen kann. Gelernt haben wir inzwischen, dass Speichel nicht nur ganz einfach Spucke ist, sondern zum Träger der DNA avancierte und dadurch schon so manche Leute, vor allen Dingen Kriminelle, zum Schlittern brachte. Ob das totale Verschwinden der ehemaligen Spucknäpfe und auch . des gegenseitigen Bespuckens bei nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen, mit der DNA-Erkenntnis zusammenhängt, darüber kann man nur Vermutungen anstellen.
Kompliziert, um nicht zu sagen überaus kompliziert, wird die ganze Spuckesache erst, wenn sich der deutsche Amtsschimmel da einmischt. Vor allen Dingen in jenen Amtsstuben, in denen über die Elternzugehörigkeit ausländischer Kinder zu entscheiden ist.
Da passiert es doch glatt, dass DNA-Ergebnisse mit 99,998 Prozent angezweifelt werden, obwohl es die größtmöglichste Mutterkindverbindung nachweist und damit dann auch die Genehmigung erfolgen müsste, dass dieses Kind zu den in Deutschland integrierten Eltern kommen kann.
Es gibt Fälle, da in Deutschland lebende und in gesicherter Position arbeitende, ausländische Eltern um die Einreise ihres, noch im Ausland befindlichen Kindes, Monate bangen. Sie werden zwischen dem Misstrauen der Beamten der Ausländerämter und den Botschaften nervlich und auch finanziell völlig aufgerieben. Immer wieder neue Spucketests, da man völlig grundlos das Resultat mit vier oder fünf, vielleicht auch noch mehr Stellen hinter dem Komma sehen möchte. Und wenn das alles nichts fruchtet, dann fällt diesen personifizierten Aktendeckeln plötzlich ein, dass auch eine DNA-Bestimmung mit neun Stellen hinter dem Komma anzuzweifeln sei, da ja die angebliche Mutter des Kindes noch eine im Ausland herumspuckende, eineiige Zwillingsschwester haben könnte. Und bei einer solchen Zwillingsschwester wäre ja dann die DNA völlig gleich, also gar nicht nachzuweisen, wer denn nun die Mutter ist. So passiert im Jahre zweitausendundacht.
Da wird ja nun die Frage erlaubt sein, wann es damit beginnt , dass Mörder, Kinderschänder und andere Kriminelle das Resultat ihrer DNA-Überprüfung (üblich mit 2 Stellen hinter dem Komma) als unzureichenden Identitätsnachweis abtun und zeitraubende, übrigens für den Steuerzahler auch recht teuere, Wiederholungstests verlangen.
Da bleibt einem doch tatsächlich die Spucke weg.



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